Schonzeit · AT-3
Schalenwild Niederösterreich
Schonzeit Rotwild
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
01.01 bis 30.04
In dieser Zeit darf Rotwild in Niederösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Hirsche, Altersklassen I und II | 01.08 – 30.11 |
| Hirsche, Altersklasse III | 01.08 – 31.12 |
| Schmalspießer | 01.05 – 31.12 |
| Kalb | 01.07 – 31.12 |
| Schmaltiere | 01.05 – 31.12 |
| sonstige Tiere | 01.07 – 31.12 |
Der konsolidierte RIS-Text des zweiten Strichaufzählungspunktes der lit. a endet mit dem Wort 'jedoch' ohne Anschlusssatz – ein Redaktionsartefakt der Konsolidierung; die Fristen selbst sind eindeutig. Die Altersklassen I und II sind zu EINER Frist zusammengefasst, Altersklasse III hat eine um einen Monat längere Frist. Die frühere Ziffer 2a ist durch LGBl. Nr. 96/2018 entfallen.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rotwild
Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.