Schonzeit · AT-3
Schalenwild Niederösterreich
Schonzeit Rehwild
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
01.01 bis 31.03
In dieser Zeit darf Rehwild in Niederösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Älterer Bock | 16.05 – 15.10 |
| Jährling | 16.04 – 15.10 |
| Jährling (in Weingärten, in an Weingärten angrenzenden Grund | 01.04 – 15.10 |
| Schmalgeiß | 16.04 – 31.12 |
| Schmalgeiß (in Weingärten, in an Weingärten angrenzenden Gru | 01.04 – 31.12 |
| sonstige Geißen und Kitze | 16.08 – 31.12 |
Die vorgezogenen Weingarten-Fristen (ab 1. April statt 16. April) für Jährling und Schmalgeiß wurden erst durch LGBl. Nr. 13/2026 eingefügt und gelten seit 03.02.2026. Sie sind ORTSABHÄNGIG: nur in Weingärten, in daran angrenzenden Grundflächen bis rund 200 m Tiefe sowie in Weingartenrieden in den von Weingärten ganz oder teilweise umschlossenen Grundflächen. Außerhalb dieser Flächen gilt der 16.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rehwild
Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.