Schonzeit · AT-3
Federwild Niederösterreich
Schonzeit Rabenkrähe
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Wild im Sinn des Jagdgesetzes, aber nicht jagdbar. Eine Bejagung setzt eine Ausnahme-Verordnung der Landesregierung nach § 3 Abs. 6/7 NÖ JG voraus; im konsolidierten NÖ Landesrecht (RIS) ist eine solche derzeit nicht enthalten. Gleiches gilt für Nebelkrähe, Eichelhäher und Kolkrabe.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rabenkrähe
Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.