Schonzeit · AT-3
Niederwild Niederösterreich
Schonzeit Murmeltier
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
01.11 bis 15.08
In dieser Zeit darf Murmeltier in Niederösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.08 – 31.10 |
Ziffer 27 lautete bis 02.02.2026 'entfällt' (Murmeltier damit ganzjährig geschont); die Schußzeit wurde erst durch LGBl. Nr. 13/2026 eingeführt und gilt seit 03.02.2026.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Murmeltier
Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.