Schonzeit · AT-3
Raubwild Niederösterreich
Schonzeit Hermelin
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Keine Schonzeit
Die NÖ JVO nennt nur die Sammelbezeichnung 'Wiesel' ohne Artenaufschlüsselung; das Hermelin (Großes Wiesel, Mustela erminea) ist davon erfasst. Eine artspezifische Nennung des Hermelins gibt es im Verordnungstext nicht.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Hermelin
Klein-Marder mit weißem Winterfell, in DACH überwiegend nicht mehr bejagt.