Schonzeit · AT-3
Niederwild Niederösterreich
Schonzeit Feldhase
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
01.02 bis 30.09
In dieser Zeit darf Feldhase in Niederösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle (allgemein) | 01.10 – 31.12 |
| in Weingärten, in an Weingärten angrenzenden Grundflächen bi | 01.10 – 31.01 |
Ortsabhängige Verlängerung: in Weingärten und den dort beschriebenen angrenzenden Flächen endet die Schußzeit erst am 31. Jänner statt am 31. Dezember. Der Beginn ist in beiden Fällen der 1. Oktober.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Feldhase
Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.