Schonzeit · AT-3
Federwild Niederösterreich
Schonzeit Elster
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Genau genommen: Wild im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 2 NÖ JG (unterliegt dem Jagdgesetz), aber NICHT jagdbar nach § 3 Abs. 3. Eine Bejagung wäre nur über eine Ausnahme-Verordnung der Landesregierung nach § 3 Abs. 6 und 7 NÖ JG möglich; eine solche Verordnung ist im konsolidierten NÖ Landesrecht (RIS, Index 65 Jagd- und Fischereirecht) derzeit nicht vorhanden – dort bestehen neben JG und JVO nur die NÖ Au
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Elster
Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.