Schonzeit · AT-3
Schalenwild Niederösterreich
Schonzeit Damwild
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
16.01 bis 30.04
In dieser Zeit darf Damwild in Niederösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Hirsch (Altersklasse I+II+III) | 01.09 – 15.01 |
| Schmalspießer | 01.05 – 15.01 |
| Schmaltier | 01.05 – 15.01 |
| sonstige Tiere und Kalb | 01.09 – 15.01 |
Damwild ist in NÖ echtes Freiland-Schalenwild mit eigener Schußzeit (nicht nur Gatterwild). Der konsolidierte RIS-Text der lit. a endet mit dem Wort 'jedoch' ohne Anschlusssatz – ein offenkundiges Redaktionsartefakt der Konsolidierung; die Fristangabe selbst ist eindeutig. Alle drei Altersklassen des Hirsches sind in lit. a zusammengefasst ('Altersklasse I+II+III'), also nicht nach Klassen differe
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Damwild
Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.