Schonzeit · AT-3
Federwild Niederösterreich
Schonzeit Blässhuhn
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 31.07
In dieser Zeit darf Blässhuhn in Niederösterreich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.08 – 28.02 |
Gesetzeswortlaut 'bis 28. bzw. 29. Februar': im Schaltjahr endet die Schußzeit am 29. Februar. Schreibweise im Verordnungstext: 'Bläßhuhn'.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Blässhuhn
Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.