Schonzeit · AT-3
Federwild Niederösterreich
Schonzeit Auerhahn
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
Ganzjährig
Auerhahn ist in Niederösterreich ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Keine Schußzeit, aber eigene Ausnahmeregelung: NÖ Auer- und Birkhahnenverordnung § 2 Abs. 1 Z 1 – 'für Auerhahnen: nach dem Ende der Hauptbalz, frühestens jedoch vom 1. Mai bis längstens 31. Mai in geraden Jahren'. Das ist KEINE Schußzeit, sondern ein Rahmen für Einzel-Ausnahmebescheide der Bezirksverwaltungsbehörde im Abschussplanverfahren: nur männliche Exemplare, innerhalb des Rahmens ein festg
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Auerhahn
Größte mitteleuropäische Raufußhuhnart, in DACH überwiegend streng geschützt.