Schonzeit · AT-3
Federwild Niederösterreich
Schonzeit Alpenschneehuhn
In Niederösterreich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO).
Schonzeit
Ganzjährig
Alpenschneehuhn ist in Niederösterreich ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Jagdbare Art ohne Schußzeit. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann nach § 74 Abs. 5 NÖ JG im Einzelfall Ausnahmen von den Schonvorschriften für jagdbares Federwild zulassen; eine allgemeine Schußzeit besteht nicht.
Quelle: NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), § 22 (Schußzeiten) und § 23 (Schonzeiten); LGBl. 6500/1-57, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 13/2026 (in Kraft seit 03.02.2026). RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Gesetzesnummer 20001057 · Stand Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Alpenschneehuhn
Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.