Schonzeit · CH-NW
Raubwild Nidwalden
Schonzeit Steinmarder
In Nidwalden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
01.02 bis 14.10
In dieser Zeit darf Steinmarder in Nidwalden nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Niederjagd | 15.10 – 30.11 |
| Winterjagd | 01.12 – 31.01 |
Kantonale Verkürzung. Keine Höchstzahl (§ 19 Abs. 2). Passjagd zur Nachtzeit während Nieder- und Winterjagd erlaubt (§ 16 Abs. 1 Ziff. 6). Zusätzlich Selbsthilfe durch Liegenschaftsnutzende nach kJSV § 20 Abs. 1 mit Schonzeit 16. Februar bis 31. August (§ 20 Abs. 7 Ziff. 2), nur im Umkreis von 200 m von bewohnten Häusern und belegten Ställen – keine Jagdausübung. Der Abschuss eines Iltisses anstel
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinmarder
Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.