Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Steinhuhn zählt in Nidwalden nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Bundesrechtlich geschützt; in Nidwalden in keiner Jagdart der JBV 2026 aufgeführt. Das in Anhang 1 JSV genannte «Chukar-Steinhuhn» (Alectoris chukar) ist eine nicht einheimische Art unter Einfuhr-/Haltungsregime, keine Jagdfreigabe.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinhuhn

Alpine Hühnerart, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.