Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Kantonale Verkürzung gegenüber 1. Oktober bis 31. Dezember. Höchstzahl 1 Schneehase pro jagdberechtigte Person (§ 19 Abs. 1 Ziff. 6). Der Abschuss eines Feldhasen anstelle eines Schneehasen gilt als Irrtumsabschuss (§ 31 Abs. 1 Ziff. 2 lit. e). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f (Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen): Schonzeit vom 1. Januar bis 30. September (eidg. Jagdzeit 1. Oktober bis 31. Dezember)

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schneehase

Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.