Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Kantonale Verkürzung (22 statt 45 Tage). Höchstzahl 1 Murmeltier pro jagdberechtigte Person (§ 19 Abs. 1 Ziff. 3). Ausgenommen sind die eidgenössischen Jagdbanngebiete Huetstock und Bannalp-Walenstöcke sowie das kantonale Wildasyl Schwalmis; als Regulierungsmassnahme sind Murmeltiere auf dem Alpwiesland der Mattalp im Wildasyl Schwalmis dennoch freigegeben (§ 24 Abs. 1 und 2). Erlegte Murmeltiere

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Murmeltier

Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.