Keine Jagdzeit in Nidwalden. Das Mufflon (Ovis aries) steht in Anhang 1 JSV als nicht einheimische Art mit bewilligungspflichtiger Einfuhr und Haltung; das begründet keine Jagdfreigabe. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. c (Mufflon): Schonzeit vom 1. Februar bis 31. Juli (eidg. Jagdzeit 1. August bis 31. Januar)

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Muffelwild

Wildschaf mit Schneckengehörn, eingebürgert in DACH, lebt in Rudeln in Mittelgebirgen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.