Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Iltis zählt in Nidwalden nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Klar belegte Nichtjagdbarkeit – hohe Verwechslungsgefahr mit den freigegebenen Mardern auf der Nieder- und Winterjagd.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Iltis

Klein-Marder, überwiegend in Feuchtgebieten, lokal stark zurückgegangen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.