Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Deutliche kantonale Einschränkung: bundesrechtlich ganzjährig jagdbar, in Nidwalden nur auf der Nieder- und Winterjagd. Für Liegenschaftsnutzende gilt zusätzlich die Selbsthilfe nach kJSV § 20 Abs. 1 mit Schonzeit 16. Februar bis 31. Juli (§ 20 Abs. 7 Ziff. 4) – das ist keine Jagdausübung. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b: ganzjährig jagdbar («Während des ganzen Jahres können gejagt werden: … b. Rabenkräh

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.