Fristen nach Klasse

Für Dachs in Nidwalden gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Achtung: Die Winterjagd dauert allgemein bis 31.01., für den Dachs jedoch nur bis 15.01. Ein danach erlegter Dachs gilt als Irrtumsabschuss (§ 31 Abs. 1 Ziff. 3 lit. b) mit Wertersatz Fr. 80.– (§ 33 Abs. 1 Ziff. 22). Das Enddatum 15.01. schöpft den Bundesrahmen exakt aus. Keine Höchstzahl (§ 19 Abs. 2). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. i: Schonzeit vom 16. Januar bis 15. Juni (eidg. Jagdzeit 16. Juni bis 15

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.