Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Nidwalden verkürzt die eidgenössische Jagdzeit (Beginn erst am 15.10. statt 01.09.). Keine Höchstzahl (§ 19 Abs. 2 JBV 2026). Schusszeiten nach § 16 Abs. 1 Ziff. 5 beachten. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. o: Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August (eidg. Jagdzeit 1. September bis 31. Januar)

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Blässhuhn

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.