Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Der Baummarder ist der «Edelmarder» des JSG. Kantonale Verkürzung. Keine Höchstzahl (§ 19 Abs. 2). Für die Passjagd auf Haarraubwild ist während der Nieder- und Winterjagd die Schussabgabe zur Nachtzeit erlaubt (§ 16 Abs. 1 Ziff. 6). Der Abschuss eines Iltisses anstelle eines Marders gilt als Irrtumsabschuss (§ 31 Abs. 1 Ziff. 2 lit. f, Ziff. 3 lit. a). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. k (Edelmarder und Ste

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Baummarder

Heimischer Wald-Marder, in DACH überwiegend nicht jagdbar oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.