Schonzeit · CH-NW
Federwild Nidwalden
Schonzeit Auerhahn
In Nidwalden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Auerhahn zählt in Nidwalden nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.
Bundesrechtlich geschützte Art; in Nidwalden folgerichtig in keiner Jagdart der Jagdbetriebsvorschriften 2026 aufgeführt.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Auerhahn
Größte mitteleuropäische Raufußhuhnart, in DACH überwiegend streng geschützt.
Hinweis
Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.