Eidgenössisch jagdbare Art, die Nidwalden nicht freigegeben hat (zulässige Einschränkung nach JSG Art. 5 Abs. 4). Die Nichtfreigabe ergibt sich strukturell aus § 16/§ 17 JBV 2026, nicht aus einer ausdrücklichen Schonungsklausel; kJSG Art. 11 Ziff. 2 umschreibt die Niederjagd zwar generisch als Jagd «auf alles nicht geschützte Wild», die jährlichen Jagdbetriebsvorschriften konkretisieren und befris

Quelle: , SR 922.0, Art. 2, Art. 5, Art. 7 Abs. 1, Art. 7a Abs. 1 lit. a · Stand Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Alpenschneehuhn

Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nidwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.