Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Wisent zählt in Neuenburg nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

In der Schweiz kein Jagdwild; im Kanton Neuenburg kein freilebender Bestand.

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wisent

Größtes Landsäugetier Europas, in DACH praktisch nur in Reservaten — keine reguläre Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.