Schonzeit · CH-NE
Raubwild Neuenburg
Schonzeit Waschbär
In Neuenburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung Stand 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0.
Schonzeit
Ganzjährig
Waschbär ist in Neuenburg ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Der Kanton hat die eidgenössische Artenliste nach JSG Art. 5 Abs. 4 eingeschränkt, sodass der Waschbär trotz bundesrechtlicher Ganzjahresjagd in Neuenburg nicht bejagt werden darf. Der Status ist rein jagdrechtlich zu lesen: Als gebietsfremde Art (JSV Anhang 1 zu Art. 8bis Abs. 2) kann er über behördliche Regulierungs-/Bekämpfungsmassnahmen ausserhalb der Jagd (LFS Art. 17/54, RSN 922.10; RLFS Art
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Waschbär
Eingebürgerter Neozoon aus Nordamerika, in vielen BL ganzjährig bejagbar.