Schonzeit · CH-NE
Schalenwild Neuenburg
Schonzeit Steinbock
In Neuenburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung Stand 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Keine Jagd, sondern höchstens behördliche Regulierung von Kolonien. Im Kanton Neuenburg (Jura) existiert keine Steinbockkolonie; der Arrêté sieht dementsprechend nichts vor.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinbock
Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.