Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schwarzwild werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorie H — Son 2026-06-01–2026-07-30; Permis-Kategorie H — Jag 2026-07-01–2026-09-30; Permis-Kategorie H — all 2026-08-03–2027-01-30. ACHTUNG: Die Ansitz-Sonderjagd ab 1. Juni 2026 (und die mögliche Vorverlegung auf den 16. Mai 2026 nach Art. 31 Abs. 1 Bst. a) liegt innerhalb der eidgenössischen Schonzeit nach JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. b (1.2.-30.6.); sie stützt sich auf Schadensabwehr bzw. auf JSG Art. 5 Abs. 5 (befristete Verkürzung der Schonzeit mit UVEK-Zustimmung). Art. 31 Abs. 1 Bst. b erlaubt zudem eine Ver

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.