Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rehwild werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorie A 2026-10-01–2026-11-09. Sehr starke Verkürzung gegenüber dem Bundesrahmen: nur knapp sechs Wochen statt 1.5.-31.1. Abschussplan: zwei erwachsene Rehe, davon ein Bock und eine Geiss; ein Kitz kann jederzeit ein erwachsenes Stück ersetzen (Art. 27), Busse von 100 Franken bei zwei erwachsenen Stücken gleichen Geschlechts. Bis zu 40 Zusatzplaketten für Verbiss-Schwerpunktzonen ohne Geschlechts-/Altersbindung, bestellbar ab 7

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.