Schonzeit · CH-NE
Schalenwild Neuenburg
Schonzeit Rehwild
In Neuenburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung Stand 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorie A 2026-10-01–2026-11-09. Sehr starke Verkürzung gegenüber dem Bundesrahmen: nur knapp sechs Wochen statt 1.5.-31.1. Abschussplan: zwei erwachsene Rehe, davon ein Bock und eine Geiss; ein Kitz kann jederzeit ein erwachsenes Stück ersetzen (Art. 27), Busse von 100 Franken bei zwei erwachsenen Stücken gleichen Geschlechts. Bis zu 40 Zusatzplaketten für Verbiss-Schwerpunktzonen ohne Geschlechts-/Altersbindung, bestellbar ab 7
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rehwild
Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.