Schonzeit · CH-NE
Federwild Neuenburg
Schonzeit Rabenkrähe
In Neuenburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung Stand 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorien A bis 2026-08-03–2027-01-30; Permis-Kategorien D, E, 2027-01-04–2027-01-30. «Corneille noire» = Rabenkrähe. Der Kanton verkürzt die eidgenössische Ganzjahresjagd deutlich. WICHTIG: Die erste Klasse ist nur die äussere Hülle, kein durchgehendes Jagdrecht — massgeblich ist die Jagdzeit der gelösten Permis-Kategorie. JSG Art. 5 Abs. 3 Bst. b: «Während des ganzen Jahres können gejagt werden: … Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher und verwilderte Haustaube.»
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rabenkrähe
Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.