Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rabenkrähe werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorien A bis 2026-08-03–2027-01-30; Permis-Kategorien D, E, 2027-01-04–2027-01-30. «Corneille noire» = Rabenkrähe. Der Kanton verkürzt die eidgenössische Ganzjahresjagd deutlich. WICHTIG: Die erste Klasse ist nur die äussere Hülle, kein durchgehendes Jagdrecht — massgeblich ist die Jagdzeit der gelösten Permis-Kategorie. JSG Art. 5 Abs. 3 Bst. b: «Während des ganzen Jahres können gejagt werden: … Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher und verwilderte Haustaube.»

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.