Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Nutria zählt in Neuenburg nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Kein Jagdwild. Eine Bekämpfung als invasive gebietsfremde Art liefe ausserhalb des Jagdrechts über die kantonalen Regulierungskompetenzen (LFS Art. 17/54, RSN 922.10).

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Nutria

Aus Südamerika stammende Sumpfratte, eingebürgert in DACH-Gewässersystemen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.