Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Fuchs werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Nur Permis-Kategorie H 2026-08-03–2026-09-30; Permis-Kategorien A und 2026-10-01–2027-01-14. «Renard» = Fuchs. Deutliche Verkürzung des Bundesrahmens, der bis Ende Februar liefe. Der erste Abschnitt bis 30.9.2026 ist Inhabern des Permis H vorbehalten. In der Réserve des Jordan Sonderjagd auf Fuchs und Sau vom 1.10. bis 9.11.2026, nur mit angeleinten Hunden (Art. 61). Jagd im Schnee für Raubwild zulässig (RCh Art. 19 Abs. 1). JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. h: Schonzeit vom 1. März bis 15. Juni (ei

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.