Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Feldhase werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorie C — Sam 2026-10-24–2026-10-24; Permis-Kategorie C — Sam 2026-10-31–2026-10-31. Extrem verkürzt: nur zwei einzelne Samstage statt 1.10.-31.12. Abschussplan: ein einziger Hase je Jagende(r), Plakette nicht übertragbar (Art. 44). Nur Schrotschuss (Art. 45). Zusätzlich räumlich eingeschränkt: die Hasenjagd ist nur in Wäldern und weiteren in Art. 46 genannten Flächen erlaubt, mit einer Liste gesperrter Sektoren in Anhang 2 des Arrêté. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f: Schonzeit für «Feld

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Feldhase

Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.