Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Dachs werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Nur Permis-Kategorie H 2026-08-03–2026-09-30; Permis-Kategorien A und 2026-10-01–2027-01-14. «Blaireau» = Dachs. Der Kanton verkürzt den Bundesrahmen (16.6.-15.1.) auf 3.8.2026-14.1.2027, wobei der erste Abschnitt bis 30.9.2026 den Inhabern des Sauen-Permis H vorbehalten ist. Jagd im Schnee für Raubwild zulässig (RCh Art. 19 Abs. 1). JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. i: Schonzeit vom 16. Januar bis 15. Juni (eidg. Jagdzeitrahmen also 16. Juni bis 15. Januar).

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.