Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Blässhuhn werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorie D (Wass 2026-09-01–2026-11-09; Permis-Kategorie E (Wass 2026-12-01–2027-01-30. «Foulque macroule» = Blässhuhn. Der Arrêté Art. 3 nennt zusätzlich «Gibier d'eau sur le lac de Neuchâtel — E — du jeudi 1er octobre 2026 au samedi 30 janvier 2027»; auf dem Neuenburgersee lässt der Concordat RSN 922.521 Art. 10 jedoch nur Stockente und Kormoran zu, das Blässhuhn ist dort also nicht bejagbar. Jagd- und Ruhetage nach Arrêté Art. 4 beachten (sonntags sowie an mehreren Feiertagen gene

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Blässhuhn

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.