Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Baummarder werden in Neuenburg jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis-Kategorie A 2026-10-01–2026-11-09. «Martre» (martre des pins) = Baummarder/Edelmarder. Starke Verkürzung gegenüber dem Bundesrahmen: nur rund sechs Wochen statt 1.9.-15.2. Jagdtage: nur Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag (Art. 4 Abs. 2). Die Jagd im Schnee ist für Raubwild zulässig (RCh Art. 19 Abs. 1). JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. k: Schonzeit für «Edelmarder und Steinmarder» vom 16. Februar bis 31. August (eidg. Jagdzeitrahmen al

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung Stand 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Baummarder

Heimischer Wald-Marder, in DACH überwiegend nicht jagdbar oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Neuenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung Stand 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.