Luzern nutzt JSG Art. 5 Abs. 4 und schont den Schneehasen ganzjährig. Er fehlt entsprechend im Luzerner Jagdkalender 2026/27. Ausnahmen nur über KJSV § 23 Abs. 2 (Anordnung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f: «Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen vom 1. Januar bis 30. September» (Schonzeit) — eidg. Jagdzeit somit 1.10.–31.12.

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten, Abs. 1 lit. a-p, Abs. 2-6), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Fassung vom 20. Juni 1986, Stand am 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung auf fedlex; abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schneehase

Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Luzern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 20. Juni 1986, Stand am 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung auf fedlex; abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.