Schonzeit · CH-LU
Federwild Luzern
Schonzeit Elster
In Luzern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 20. Juni 1986, Stand am 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung auf fedlex; abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
16.02 bis 31.07
In dieser Zeit darf Elster in Luzern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.08 – 15.02 |
Wichtig: Trotz JSG Art. 5 Abs. 3 («während des ganzen Jahres jagdbar») gilt für die Elster wegen JSV Art. 3bis Abs. 2 lit. c KEINE ganzjährige Jagd. Der Luzerner Jagdkalender setzt genau diese Zeit um. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b nennt die Elster als ganzjährig jagdbar; diese Regel wird jedoch durch JSV Art. 3bis Abs. 2 lit. c auf eine Schonzeit vom 16. Februar bis 31. Juli beschränkt — eidg. Jagdzei
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten, Abs. 1 lit. a-p, Abs. 2-6), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Fassung vom 20. Juni 1986, Stand am 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung auf fedlex; abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Elster
Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.