Schonzeit · AT-2
Schalenwild Kärnten
Schonzeit Rotwild
In Kärnten — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Kärnten, tagesaktuelle Fassung, abgerufen 24.08.2026; §§ 4, 51 in Kraft seit 18.03.2025 (Do, nach Kärntner Jagdgesetz 2000 – K-JG (LGBl. Nr. 21/2000 i.d.F. LGBl. Nr. 21/2025).
Schonzeit
01.01 bis 30.04
In dieser Zeit darf Rotwild in Kärnten nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Hirsche der Klasse III – einjährig – Schmalspießer und nicht | 01.05 – 31.12 |
| Hirsche der Klasse III | 01.08 – 31.12 |
| Hirsche der Klasse I, II | 01.08 – 31.12 |
| führende Tiere und Rotwildkälber | 01.07 – 31.12 |
Vier gesetzliche Klassen, jeweils mit eigener Schusszeit; die Zeiträume sind einzeln abgeschrieben und NICHT verschnitten. Die erste Zeile fasst im Verordnungswortlaut Schmalspießer (einjährige Hirsche der Klasse III) und nicht führende Tiere zusammen.
Quelle: Kärntner Jagdgesetz 2000 – K-JG (LGBl. Nr. 21/2000 i.d.F. LGBl. Nr. 21/2025), § 4 (Wild), § 51 (Schonzeiten), § 52 (Ausnahmen von Schonvorschriften); Gesetzesnummer 20000013 · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Kärnten, tagesaktuelle Fassung, abgerufen 24.08.2026; §§ 4, 51 in Kraft seit 18.03.2025 (Do. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rotwild
Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.