Schonzeit · AT-2
Federwild Kärnten
Schonzeit Rabenkrähe
In Kärnten — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Kärnten, tagesaktuelle Fassung, abgerufen 24.08.2026; §§ 4, 51 in Kraft seit 18.03.2025 (Do, nach Kärntner Jagdgesetz 2000 – K-JG (LGBl. Nr. 21/2000 i.d.F. LGBl. Nr. 21/2025).
Schonzeit
16.03 bis 15.07
In dieser Zeit darf Rabenkrähe in Kärnten nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle – nur in den in § 2 Abs. 1 LGBl. Krnt. Nr. 7/2025 genan | 16.07 – 15.03 |
Die Rabenkrähe ist als Unterart der Aaskrähe in der Verordnung ausdrücklich genannt. Die Jagdzeit beruht auf einer befristeten Artikel-9-Ausnahmeverordnung (in Kraft 10.02.2025 bis 09.02.2027) — läuft sie aus, gilt wieder ganzjährige Schonung. Räumlich beschränkt auf den Bereich landwirtschaftlicher Acker-, Getreide-, Mais-, Obst-, Wein- und Gemüseanbaubetriebe, Weideviehhaltungsbetriebe, gelagert
Quelle: Kärntner Jagdgesetz 2000 – K-JG (LGBl. Nr. 21/2000 i.d.F. LGBl. Nr. 21/2025), § 4 (Wild), § 51 (Schonzeiten), § 52 (Ausnahmen von Schonvorschriften); Gesetzesnummer 20000013 · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Kärnten, tagesaktuelle Fassung, abgerufen 24.08.2026; §§ 4, 51 in Kraft seit 18.03.2025 (Do. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rabenkrähe
Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.