Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

ACHTUNG: Der Auerhahn ist nach § 7 Abs. 1 lit. a K-JG-DVO grundsätzlich ganzjährig geschont. Die Jagdzeit 10.–31. Mai gilt nur aufgrund der befristeten Artikel-9-Ausnahmeverordnung LGBl. Krnt. Nr. 24/2025 und nur unter kumulativen Bedingungen (§ 5 Abs. 1): Jagdgebiet in einer Raufußhuhnregion, Nachweis der Zählungen 2024 und 2026, mind. vier Auerhähne pro Balzplatz; die Freigabe erfolgt über eine

Quelle: , § 4 (Wild), § 51 (Schonzeiten), § 52 (Ausnahmen von Schonvorschriften); Gesetzesnummer 20000013 · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Kärnten, tagesaktuelle Fassung, abgerufen 24.08.2026; §§ 4, 51 in Kraft seit 18.03.2025 (Do. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Auerhahn

Größte mitteleuropäische Raufußhuhnart, in DACH überwiegend streng geschützt.

Hinweis

Schonzeiten werden in Kärnten durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand RIS Landesrecht konsolidiert Kärnten, tagesaktuelle Fassung, abgerufen 24.08.2026; §§ 4, 51 in Kraft seit 18.03.2025 (Do wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.