Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Waschbär werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis spécial C (Raubwi 17.06.2026–30.09.2026; Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026; Permis spécial C (Raubwi 02.12.2026–27.02.2027. Der Kanton verkürzt die bundesrechtlich ganzjährige Jagdzeit deutlich (JSG Art. 5 Abs. 4) und behandelt den Waschbär zusammen mit dem übrigen Raubwild. Von Juni bis September nur Ansitz ausserhalb des Waldes und ohne Hund (Art. 61). Saison 2027: 16.6.–29.9.2027, 2.10.–29.11.2027, 1.12.2027–29.2.2028. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. a: «Während des ganzen Jahres können gejagt werden: Marde

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waschbär

Eingebürgerter Neozoon aus Nordamerika, in vielen BL ganzjährig bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.