Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schwarzwild werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis spécial B – Somme 01.06.2026–30.09.2026; Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026; Permis spécial B – Winte 02.12.2026–27.02.2027. Achtung: Die jurassische Jagdzeit geht an beiden Enden über den eidgenössischen Grundrahmen hinaus (Beginn 1. Juni statt 1. Juli, Ende 27. Februar statt 31. Januar). Grundlage ist JSG Art. 5 Abs. 5, wonach die Kantone die Schonzeiten mit vorgängiger Zustimmung des UVEK vorübergehend verkürzen können, um zu grosse Bestände zu vermindern; Loi sur la chasse Art. 4 lit. a verweist au

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.