Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Ringeltaube werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis spécial A (Federw 03.08.2026–30.09.2026; Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026. Der Kanton verkürzt die eidgenössische Jagdzeit und kennt für die Ringeltaube keine Winterperiode (Ende 30. November). Tageszeiten nach Art. 14 Abs. 1 lit. b: nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Saison 2027 nach Annexe 1: 2.8.–29.9.2027 und 2.10.–29.11.2027. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. m: «Ringeltaube, Türkentaube, Kolkrabe und Nebelkrähe — vom 16. Februar bis 31. Juli» (Schonzeit), d. h. eidgen

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Ringeltaube

Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.