Schonzeit · CH-JU
Schalenwild Jura
Schonzeit Rehwild
In Jura — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026. Der Kanton verkürzt die eidgenössische Jagdzeit sehr stark auf knapp zwei Monate; das Reh ist ausschliesslich mit dem Permis général bejagbar, nicht mit einem Spezialpatent. Abschussbegrenzung nach Art. 37: ein erwachsenes Reh und ein Kitz; bei drei zugeteilten Wildmarken ein zweites erwachsenes Reh des anderen Geschlechts. Zusatzmarken nach Art. 38 nur, solange kantonsweit 1200 Rehe pro Saison ni
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rehwild
Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.