Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rehwild werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026. Der Kanton verkürzt die eidgenössische Jagdzeit sehr stark auf knapp zwei Monate; das Reh ist ausschliesslich mit dem Permis général bejagbar, nicht mit einem Spezialpatent. Abschussbegrenzung nach Art. 37: ein erwachsenes Reh und ein Kitz; bei drei zugeteilten Wildmarken ein zweites erwachsenes Reh des anderen Geschlechts. Zusatzmarken nach Art. 38 nur, solange kantonsweit 1200 Rehe pro Saison ni

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.