Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Fuchs werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis spécial C (Raubwi 17.06.2026–30.09.2026; Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026; Permis spécial C (Raubwi 02.12.2026–27.02.2027. Der Kanton bleibt innerhalb des Bundesrahmens (Beginn 17. Juni statt 16. Juni, weil der 16. Juni 2026 ein Dienstag und damit kein Jagdtag ist; Ende 27. Februar 2027, ein Samstag). Von Juni bis September nur Ansitz ausserhalb des Waldes und ohne Hund (Art. 61 Abs. 1 und 2). Am Tag der Hubertusjagd (erster Samstag im Dezember) dürfen auf Treibjagden auch Füchse erlegt werden (Art.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.