Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Elster werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis spécial A (Federw 03.08.2026–30.09.2026; Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026; Permis spécial A (Federw 02.12.2026–15.02.2027. Der Kanton verkürzt die bundesrechtlich ganzjährige Jagdzeit erheblich (JSG Art. 5 Abs. 4). Angaben gelten für die Jagdsaison 2026; Saison 2027 nach Annexe 1: 2.8.–29.9.2027, 2.10.–29.11.2027, 1.12.2027–15.2.2028. Zusätzlich gelten die Jagdtage nach Art. 13 (Juni–November nur Montag, Mittwoch, Samstag; Dezember–Februar alle Werktage ausser den Feiertagen nach Art. 13 Abs. 3) und

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.