Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Dachs werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis spécial C (Raubwi 17.06.2026–30.09.2026; Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026; Permis spécial C (Raubwi 02.12.2026–15.01.2027. Der Kanton schöpft den Bundesrahmen nahezu aus (Beginn 17. statt 16. Juni, weil der 16. Juni 2026 ein Dienstag und im Juni kein Jagdtag ist; Ende exakt am 15. Januar 2027). Von Juni bis September nur Ansitz ausserhalb des Waldes und ohne Hund (Art. 61). Tageszeiten nach Art. 14 Abs. 1 lit. d. Beim Erlegen ist das Verblasen vorgeschrieben (Art. 17 Abs. 1 lit. a: Fuchs und Dachs zw

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.