Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Baummarder werden in Jura jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Permis spécial C (Raubwi 02.09.2026–30.09.2026; Permis général (allgemei 03.10.2026–30.11.2026; Permis spécial C (Raubwi 02.12.2026–15.02.2027. Der Baummarder heisst im Bundesrecht «Edelmarder» (französisch «la martre»), im Règlement «martre des pins». Der Kanton schöpft den Bundesrahmen weitgehend aus, beginnt aber erst am 2. September (der 1. September 2026 ist ein Dienstag und im September kein Jagdtag). Tageszeiten nach Art. 14 Abs. 1 lit. d. Saison 2027: 1.9.–29.9.2027, 2.10.–29.11.2027, 1.12.2027–15.2.2028. JSG Art

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insbesondere Abs. 1 lit. a–p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5; ferner Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a · Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Baummarder

Heimischer Wald-Marder, in DACH überwiegend nicht jagdbar oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Jura durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.