Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinmarder werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederjagd 2026-10-01–2026-11-30; Passjagd (17.00-06.30 Uh 2026-11-01–2027-02-15. NICHT auf der Hochjagd jagdbar (KJG Art. 9 Abs. 1 lit. a und JBV Art. 27 Abs. 2 nennen ihn nicht). Das Ende der Passjagd am 15. Februar 2027 entspricht exakt dem Ende der eidgenössischen Jagdzeit. Die Passjagd ist nur von 17.00 bis 06.30 Uhr und nur aus festen Gebäulichkeiten zulässig (JBV Art. 92 Abs. 1, Art. 97 Abs. 1), mit Weihnachtsunterbruch 24. bis 26. Dezember. Bei erlegten Mardern ist die

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinmarder

Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.