Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinbock werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Steinwildjagd (nur ausge 2026-10-05–2026-11-08. IDENTISCH MIT DEM EINTRAG 'Steinwild' - Capra ibex; die kantonale Terminologie lautet 'Steinwild', die Jagdart heisst 'Steinwildjagd'. Kein gewöhnliches Patent: jagdberechtigt sind nach JBV Art. 77 Abs. 1 nur Personen, die sich angemeldet haben, AUSGELOST wurden und ein Steinwildpatent gelöst haben; nach KJG Art. 5a Abs. 1 sind mindestens fünf Jahre Bündner Hochjagd Voraussetzung. Der Abschuss erf

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinbock

Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.