Schonzeit · CH-GR
Schalenwild Graubünden
Schonzeit Steinbock
In Graubünden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Steinwildjagd (nur ausge 2026-10-05–2026-11-08. IDENTISCH MIT DEM EINTRAG 'Steinwild' - Capra ibex; die kantonale Terminologie lautet 'Steinwild', die Jagdart heisst 'Steinwildjagd'. Kein gewöhnliches Patent: jagdberechtigt sind nach JBV Art. 77 Abs. 1 nur Personen, die sich angemeldet haben, AUSGELOST wurden und ein Steinwildpatent gelöst haben; nach KJG Art. 5a Abs. 1 sind mindestens fünf Jahre Bündner Hochjagd Voraussetzung. Der Abschuss erf
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinbock
Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.